Privacy-Handbuch

Mirror von awxcnx.de, Stand: 2013-05-13
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Während die Einführung von Internet-Sperren für die derzeitige Regierung "ein in vielerlei Hinsicht wichtiges Thema ist" (v. Guttenberg), scheint die Verfolgung der Anbieter eher niedrige Priorität zu genießen.

Wo stehen die Server?

Im scusiblog findet man Analysen zu verschiedenen europäischen Filterlisten [1] [2] [3]. In der Länderwertung belegt Deutschland stets einen beachtlichen 4.-5. Platz.

Nahezu alle Provider unterstützen Maßnahmen gegen Kinderpornos. Es genügt ein Anruf, um das Angebot innerhalb weniger Stunden zu schließen. Die bei regierungskritischen Themen als "bullet proof" geltenden Hoster wie z.B. MediaOn und noblogs.org kennen bei KiPo kein Pardon, die Beschwerdestelle eco bestätigt in einer kleinen Anfrage, das beanstandete Webseiten auch international kurzfristig geschlossen werden können....

Da das BKA kinderpornografische Websites kennt, die auf eine Sperrliste gesetzt werden sollen, warum werden die Seiten nicht abgeschaltet und die Betreiber zur Verantwortung gezogen? Erfüllt diese passive Unterstützung schon die Anforderungen für Strafvereitelung im Amt?

Der lange Dienstweg des BKA

In einer Studie der Univerität Cambridge wurde untersucht, wie lange es dauert, um strafrechtlich relevante Websites zu schließen. Phishing-Websites werden innerhalb von 4 Stunden geschlossen. Bei Websites mit dokumentierten Kindesmissbrauch dauert es im Mittel 30 Tage!

Frau Krogmann (CDU) antwortete auf eine Frage bei abgeordnetenwatch.de, dass das BKA kinderpornografische Websites nicht schneller schließen kann, weil der Dienstweg eingehalten werden muss.

Noch mal ganz langsam:
  1. Weil das BKA den "Dienstweg" einhalten muss, können Websites mit dokumentierten Kindesmissbrauch nicht kurzfristig geschlossen werden. Wir brauchen eine Zensur!
  2. Das mit dem Gesetz zur Einführung von Internet-Sperren rechtsstaatliche Prinzipien verletzt und Grundrechte eingeschränkt werden sollen (Grundgesetz Artikel 5 und 10), ist nebensächlich, wenn auch nur einem Kind damit geholfen werden kann.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zeigt, dass das BKA auch ohne Zensur wesentlich mehr gegen dokumentierten Kindesmissbrauch tun könnte.

Wie frustrierend dieser lange Dienstweg und die mangelhafte Unterstützung der Strafverfolger sind, zeigt Oberstaatsanwalt Peter Vogt. Die Suedeutsche Zeitung bezeichnet ihn als Pionier der Strafverfolgung von Kinderpornografie. Seit Jan. 2010 steht Herr Vogt für diese Aufgabe nicht mehr zur Verfügung. Er hat wegen unhaltbarer Zustände in den Polizeidirektionen das Handtuch geworfen. Zu den unhaltbaren Zuständen zählt beispielweise, dass sich in Hamburg für 1450 Beamte nur 50 PC mit Internetanbindung zur Verfügung stehen.

Interessant ist, dass das BKA eine mit hohen Kosten verbundene Sperr-Infrastruktur aufbauen möchte, selbst aber nur 6,3(!) Planstellen für die Verfolgung von dok. Missbrauch bereitstellt.

Die Internet-Sperren sind kontraproduktiv

Die geplanten Sperren von Websites mit Anzeige einer Stopp-Seite sind für die konsequente Verfolgung der Straftaten kontraproduktiv.

Mit der Anzeige der Stopp-Seite sollen die Daten des Surfers an das BKA zwecks Einleitung der Strafverfolgung übermittelt werden. Gleichzeitig wird der Konsument kinder­porno­grafischen Materials jedoch gewarnt und kann alle Spuren beseitigen. Ohne Nachweis der Straftat ist eine rechtsstaatliche Verurteilung jedoch nicht möglich.

Ist man an einer effektiven Strafverfolgung nicht interessiert?
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