Privacy-Handbuch

Mirror von awxcnx.de, Stand: 2013-05-13
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Paypal.com

Der bekannteste Bezahldienstleister im Internet ist zweifellos PayPal.com. Die Firma wurde von Peter Thiel gegründet, der u.a. den Datensammler Rapleaf.com aufgebaut hat, als einer der Hauptinvestoren die Entwicklung von Facebook und Ebay maßgeblich mitbestimmt hat und zum Steering Committee der Bilderberg Konferenzen gehört. Das Credo von P. Thiel ist eine totale Personalisierung des Internet.

Die Nutzung von PayPal.com ist das Gegenteil von anonym. Bei jedem Zahlungsvorgang wird eine Verknüpfung von persönlichen Daten (E-Mail Adresse, Kontoverbindung) und gekauften Waren hergestellt. Die Daten werden an mehr als 100 Firmen übertragen zwecks Monitoring der Geldüberweisungen.

PayPal.com nutzt seine Marktposition für die Durchsetzung politischer Interessen der USA. Gemäß den US-Embargos werden Internetnutzer in über 60 Ländern ausgesperrt. Internationales Aufsehen erregte die Sperrung der Konten von Wikileaks. Daneben gibt es viele weitere Fälle. Mehr als 30 deutschen Online-Händlern wurden die Konten gesperrt, weil sie kubanische Produkte (Zigarren, Rum, Aschenbecher) in Deutschland anboten. Die Sperre wurde mit einem amerikanischen Handelsembargo gegen Kuba begründet, das für Europäer belanglos ist.

Aufgrund dieser politischen Instrumentalisierung hat Anonymous zum Boykott von PayPal.com aufgerufen und an Nutzer appelliert, ihre Accounts bei diesem Bezahldienst zu kündigen. 35.000 PayPal-Nutzer sollen dem Aufruf umgehend gefolgt sein.

Zukünftig möchte PayPal.com auch in der realen Welt präsent sein. Das Bezahlsystem soll die Geldbörse in zwei Jahren ersetzen, wie Ebay-Chef John Donahoe sagte, natürlich mit den üblichen Schnüffeleien:
Beim Einsatz von PayPal in den Geschäften könnten die Einzelhändler mehr über Vorlieben ihrer Kunden erfahren und sie entsprechend besser bedienen.

Bezahlsysteme der Deutschen Bahn

Am 28. September 2011 veröffentlichte die Leaking Plattform Cryptom.org in der Liste der Online Spying Guides einen "Leitfaden zum Datenzugriff" der Generalstaatsanwaltschaft München. Das Dokument wurde umfangreich analysiert und belegt systematische Rechts­verstöße der Ermittlungsbehörden.

Das Dokument zeigt auch, wie das Bezahlsystem der Deutschen Bahn in die Überwachung eingebunden wird. Für das e-Ticketing der Deutschen Bahn gibt es ein Überwachungszenario. Durch die Abrechnung übers Mobiltelefon verfüge die Deutsche Bahn über die Daten sämtlicher Funkzellen, die der Nutzer durchfahren hat. Diese Daten werden langfristig gespeichert und können von den Behörden auf Gundlage von §100g StPO abgerufen werden. Der Zugriff auf die Reiseprofile ist damit nicht nur bei schweren Straftaten möglich, sondern auch bei allen Straftaten, die mittels Telekommunikationstechnik begangen wurden.

Das Beispiel zeigt, wie bei Nutzung Handy-basierter Bezahlmethoden neue Datenbestände anhäufen. Teilweise können diese Daten auch als Rechnungsdaten abgerufen werden ohne die juristischen Hürden des Zugriffs auf Kommunikationsdaten.

Als Konsequenz kann man Reisenden mit der Deutschen Bahn nur zu anonymen Bargeld­zahlungen raten. Wie schnell man plötzlich ein Terrorist wird, zeigte das Beispiel Andrej Holm.
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